AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Concert Media GmbH & Co. KG

Hinweis zur Streitbeilegung:

Die Online-Streitbeilegung-Plattform der EU-Kommission finden Sie hier:

https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/?event=main.home.selfTest

Unsere Email-Adresse lautet info@concert-media.de

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

  1. Allgemeine Regelungen

 

§ 1 Geltungsbereich, Gegenstand und Abschluss des jeweiligen Vertrages

  1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen der Concert Media GmbH & Co KG, Dorfstraße 44, 97633 Herbstadt-Breitensee, im Folgenden „concert media“ genannt und dem jeweiligen Kunden.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, concert media hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
  3. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die die Bestellung zu Zwecken vornimmt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  4. Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist der Verkauf und/oder die Vermietung von Gegenständen durch die concert media sowie die Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden.
  5. Der Kunde kann über die Website von concert media, per Telefon, E-Mail oder persönlich eine Anfrage zum Kauf oder Miete von Gegenständen stellen. concert media wird dem Kunden daraufhin ein Angebot übersenden. Die Angebote der concert media sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestätigt der Kunde daraufhin das Angebot der concert media, so handelt es sich um ein verbindliches Angebot zum Abchluss eines Vertrages. Die concert media wird, wenn sie das Angebot annimmt, dem Kunden binnen 10 Werktagen eine Auftragsbestätigung zusenden. Sollte der Kunde eine solche Erklärung nicht fristgemäß erhalten, ist er an seine Bestellung nicht mehr gebunden.
  6. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Es ist deutsches Recht anwendbar, soweit der Kunde Kaufmann ist.
  7. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preisangaben als Brutto-Europreise, gegenüber Unternehmern als Netto-Europreise.
  8. Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:

a) individuelle Vereinbarungen

b) Besondere Bestimmungen des jeweiligen Vertragstyps

c) Allgemeingültige Regelungen

d) die gesetzlichen Regelungen.

 

§ 2 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages seine Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese concer media unverzüglich mitzuteilen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen und/oder Produkte von concert media nur für die vertragsgemäßen Zwecke zu verwenden.

    

§ 3 Haftung

  1. concert media haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Für sonstige Schäden haftet concert media nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten) oder wenn es sich um ein allein von concert media zu beherrschendes Risiko handelt.
  3. In den Fällen des Abs. 2 ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern der Kunde Unternehmer ist.
  4. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von concert media

 

§ 4 Höhere Gewalt/Unmöglichkeit

  • concert media ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Epidemien, Pandemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.

    

§ 5 Zahlung und Verzug

  1. Mit Zugang der Rechnung ist die Zahlung fällig.
  2. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber concert media in Textform zu erheben. Rechnungen von concert media gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.
  3. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat. Bei Verbrauchern gilt dies ebenfalls, wenn Sie auf der Rechnung auf diese Folge hingewiesen worden sind.
  4. Ab Verzug hat der Kunde, soweit er Unternehmer ist, die Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz zu tragen. Bei Verbrauchern betragen die Verzugszinsen 5 % über dem Basiszinssatz.
  5. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche gleich welcher Art wegen Zahlungsverzuges, insbesondere den Nachweis eines höheren Zinsschadens, behält sich die concert media ausdrücklich vor. Concert media ist bei Zahlungsverzug des Kunden auch berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten.
  6. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht für den Fall einer Versendung und/oder andere Verbringung durch Dritte mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über, sofern dieser Unternehmer ist.

    

§ 6 Schlussbestimmungen

  1. Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Kaufvertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar, wenn der Kunde kein Verbraucher ist.
  2. Sofern die Parteien Vollkaufleute sind, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt des Sitzes des Verkäufers als Gerichtsstand vereinbart.
  3. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.

     B. Besondere Bestimmungen

 

  1. Verkauf von Waren

 

§ 1 Abwicklung des Kaufvertrages, Versandkosten

  1. Der Kunde trägt die zusätzlichen Kosten wie bspw. Versandkosten.
  2. Bei Abschluss des Kaufvertrages wird die Zahlung des Kaufpreises sofort fällig. Der Kunde hat die Möglichkeit zwischen verschiedenen Bezahlungsmodalitäten zu wählen.
  3. concert media ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Leistungsgegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit von concert media für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. concert media wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und diesem eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. concert media behält sich für diesen Fall vor, eine preislich und qualitativ gleichwertige Ware anzubieten, mit dem Ziel, einen neuen Vertrag über den Kauf der preislich und qualitativ gleichen Ware abzuschließen.
  4. Der Kunde wird, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, die bestellte Waren unverzüglich nach der Ablieferung untersuchen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Waren sowie der jeweiligen Funktionsfähigkeit. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder ohne weiteres feststellbar sind, müssen concert media unverzüglich mitgeteilt werden. Beizufügen ist eine detaillierte Mängelbeschreibung. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
  5. Mängel der Waren, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung gem. Absatz 4 nicht feststellbar sind, müssen dem Verkäufer unverzüglich nach deren Entdeckung mitgeteilt werden, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handelt; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

    

§ 2 Gewährleistung

  1. Für Mängel der Waren haftet concert media grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB) und – wenn der Kunde Verbraucher ist – des Verbrauchsgüterkaufrechts (§§ 474 ff. BGB), es sei denn, in diesen AGB ist etwas anderes bestimmt.
  2. Sofern der Kunde Unternehmer ist, beträgt die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB für neue Artikel abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für Verbraucher gilt im Fall von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.
  3. Sofern der Kunde Unternehmer ist, wird für gebrauchte Artikel die Gewährleistung ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern wird für gebrauchte Artikel die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB auf ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn verkürzt.
  4. Im Übrigen gilt § 3 der Allgemeinen Bestimmungen.

     

§ 3 Eigentumsvorbehalt, Gefahrübergang

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.
  2. Wenn der Kunde Unternehmer ist, dann geht beim Versendungsverkauf die Gefahr bereits mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Unternehmer über. Bei Verbrauchern liegt der Gefahrübergang erst bei Übergabe der Ware an den Kunden vor.

     

2. Vermietung von Gegenständen

     

§ 1 Pflichten von concert media

  1. concert media ist verpflichtet, dem Kunden den Mietgegenstand in einem verkehrstauglichen und gebrauchsfähigen Zustand zu überlassen.
  2. Sollte der Mietgegenstand während der Mietzeit ohne Verschulden des Kunden einen Mangel aufweisen, wird concert media diesen unverzüglich beheben oder dem Mieter einen Ersatzgegenstand zur Verfügung stellen.

     

§ 2 Pflichten des Kunden

  1. Das Mietverhältnis beginnt mit der Übergabe des Mietgegenstandes und endet mit der Rückgabe.
  2. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand sorgsam und pfleglich zu behandeln. Er hat die im Rahmen der Benutzung geltenden Vorschriften und Regeln eigenständig zu beachten.
  3. Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Wird Material ohne Personal gemietet, hat der Kunde für die fortwährende Einhaltung der geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) und der Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure (VDE) zu sorgen.
  4. Der Kunde hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlage Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall, -unterbrechungen oder -schwankungen hat der Kunde einzustehen; dies gilt unabhängig von seinem Verschulden.
  5. Eine Überlassung des Mietgegenstandes an einen Dritten bedarf der Zustimmung von concert media.
  6. Die Abholung und Rückgabe der gemieteten Gegenstände kann nur während der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 10.00 – 16.00 Uhr) im Lager von concert media erfolgen.
  7. Der Kunde ist verpflichtet, die Geräte vollständig, in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. concert media behält sich die eingehende Prüfung der zurückgegebenen Mietgegenstände nach der Entgegennahme vor. Die rügelose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände.
  8. Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich, so hat der Kunde concert media hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, hat der Kunde die volle pro Tag vereinbarte Vergütung zu entrichten. concert media bleibt die Geltendmachung weiterer Schäden vorbehalten. Die Vergütung pro Tag ist ggf. zu ermitteln, in dem der ursprünglich vereinbarte Gesamtpreis durch die Tage der ursprünglich vereinbarten Mietzeit geteilt wird.
  9. Verbrauchte und defekte Glühlampen oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, sind concert media zur Kontrolle zurückzugeben. Bei Verlust oder Beschädigung des Mietgegenstandes und/oder Glühlampen oder andere Teile, hat der Kunde den entsprechenden Wert zu ersetzen. Der Kunde kann hierfür optional eine Versicherung abschließen.

     

§ 3 Gewährleistung

  1. Der Mieter ist verpflichtet, soweit er Kaufmann ist, die Mietgegenstände bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen der Firma Concert Media GmbH & Co. KG unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Mieter die Untersuchung und / oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als genehmigt / mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände auch in Ansehung diese Mangels als genehmigt / mangelfrei. Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er unbeschadet weiterer Ansprüche der Firma Concert Media GmbH & Co. KG nicht berechtigt, Gewährleistungsansprüche nach § 537 BGB zu kündigen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Ansprüche wegen ungerechtfertigter Bereicherung zu verlangen.
  1. Werden Geräte, hinsichtlich derer concert media die zusätzliche Verpflichtung von Fachpersonal anbietet und empfiehlt, weil diese Geräte technisch aufwendig sind oder schwierig zu bedienen sind, vom Kunden dennoch ohne Fachpersonal angemietet, haftet die concert media für Funktionsstörungen nur, wenn der Kunde nachweist, dass für die Mängel kein Bedienungsfehler ursächlich oder mitursächlich ist.

     

§ 4 Stornierung

  1. Bei einer Stornierung bis 6 Monate vor Mietbeginn sind 50 % des vereinbarten Mietpreises zu bezahlen.
  2. Bei einer Stornierung von 6 Monaten bis 30 Tagen vor Mietbeginn sind 70 % des vereinbarten Mietpreises zu bezahlen.
  3. Bei einer Stornierung bis 30 Tage vor Mietbeginn sind 80 % des vereinbarten Mietpreises zu bezahlen.

      3. Dienstleistungen

  1. Zusätzliche Leistungen
  • Der Kunde kann bei concert media noch zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere Anlieferung, Montage und die Betreuung durch Fachpersonal gegen Entgeltzahlung buchen. Sofern die Höhe des Entgeltes nicht gesondert vereinbart wurde, ist die Firma Concert Media GmbH & Co. KG berechtigt, die Zahlung eines angemessenen Entgeltes zu verlangen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Auftrag.

      2. Online Events, Live-Streaming Produkte

  • concert media garantiert eine Verfügbarkeit des Dienstes von 99,99% bezogen auf 365 Tage. Zur Sicherstellung dieser Verfügbarkeit unternimmt concert media alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen nach dem Stand der Technik. Die Verfügbarkeit des Dienstes wird durch geeignete Serviceanbieter in Intervallen von mindestens 10 Minuten überprüft und dokumentiert. Fällt die Verfügbarkeit des Dienstes unter 99,99% so hat der Kunde das Recht auf eine Entschädigung in Höhe von 5% des Vertragswertes. Hiervon ausgeschlossen sind Zeiten, die der Systemwartung (samstags bzw. sonntags in der Zeit von 03.00 Uhr bis 06.00 Uhr) dienen.

Stand: 14.12.2020